Rechtsprechung
   BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,4095
BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81 (https://dejure.org/1983,4095)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1983 - 9 B 1665.81 (https://dejure.org/1983,4095)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1983 - 9 B 1665.81 (https://dejure.org/1983,4095)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,4095) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Divergenz einer Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung eines wesentlichen Verfahrensmangels ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81
    Das vom Kläger angeführte Übereinkommen über die Ausdehnung gewisser Maßnahmen zugunsten russischer und armenischer Flüchtlinge auf andere Kategorien von Flüchtlingen vom 30. Juni 1928 (abgedruckt bei Kimminich. Der internationale Rechtsstatus des Flüchtlings, 1962, S. 222) findet nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur Anwendung auf Personen, die im Herkunftsland keinen diplomatischen Schutz genießen (Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82 -).
  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81
    Weiter ist durch den erkennenden Senat entschieden, daß sich asylrechtliche Verfolgungsinaßnahmen gegen Gruppen von Menschen, die durch gemeinsame Merkmale, wie etwa die Rasse, die Religion oder ihre politische Überzeugung verbunden sind, in aller Regel gegen jeden Gruppenangehörigen richten (u.a. Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 698.81

    Asylbewerber - Benachrichtigung des Bevollmächtigten - Anerkennungsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81
    Hinreichend geklärt ist schließlich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine Klage "offensichtlich" unbegründet im Sinne des zwischenzeitlich aufgehobenen § 34 Abs. 1 AuslG ist, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichts nach vollständiger Erforschung des Sachverhalts gemäß § 86 VwGO an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts vernünftigerweise kein Zweifel bestehen kann und bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung (nach dem Stand von Rechtsprechung und Lehre) sich die Abweisung der Klage dem Verwaltungsgericht geradezu aufdrängt (vgl. u.a. Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 698.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 5).
  • BVerwG, 19.09.1978 - 1 B 303.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81
    Hiernach besteht ein Anspruch auf Gewährung von Asyl, wenn der Asylbewerber für seine Person die aus Tatsachen begründete Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung hegen muß (vgl. u.a. Beschluß vom 19. September 1978 - BVerwG 1 B 303.78 - DÖV 1979, 296).
  • BVerwG, 12.03.1980 - 1 B 1170.79

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) - Annahme einer

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1665.81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (u.a. Beschluß vom 12. März 1930 - BVerwG 1 B 1170.79 - m.w.N.) ist bei der Gehörsrüge auszuführen, was ohne die vermeintliche Verletzung rechtlichen Gehörs im einzelnen vorgetragen worden wäre und inwiefern das unterbliebene Vorbringen zur Klärung des geltend gemachten Anspruches hätte beitragen können.
  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 B 2611.82

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Gefahr einer politischen Verfolgung in der

    Damit genügt er nicht den Darlegungserfordernissen nach § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1982 - BVerwG 9 B 10304.82 - Beschluß vom 17. Mai 1982 - BVerwG 9 B 10721.82 - Beschluß vom 9. September 1983 - BVerwG 9 B 1665.81 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht